Schiffsfonds bzw. Schiffsbeteilungen
Schiffsfonds zählen zu den geschlossenen Fonds. Anlegern ist es mit dieser Form der Geldanlage möglich, an einer Schifffahrtsgesellschaft teilzuhaben, und über diese eine Schiffsbeteiligung einzugehen. Der Fonds dient dem Zweck, ein oder mehrere Schiffe zu kaufen bzw. zu bauen.
Beteiligung an einer Schifffahrtsgesellschaft
Während des Platzierungszeitraumes können Kapitalanleger Anteile an einem Schiffsfonds erwerben. Ist die vorgesehene Eigenkapitalquote erreicht, wird der Fonds geschlossen, und weitere Platzierungen sind nicht mehr möglich. Die Beteiligung der Kapitalanleger erfolgt in der Regel in Form von Kommanditisten an einer GmbH & Co. KG. In der Regel werden für den Bau oder Kauf eines Schiffes zwischen 30 bis 40 Prozent an Eigenkapital eingebracht – der restliche Investitionsbedarf wird über ein Schiffs-Hypothekendarlehen bei einer Bank gedeckt.
Über die laufenden Chartereinnahmen wird der Kredit inklusive Zinsen zurückgeführt, bis das Schiff der Schifffahrtsgesellschaft, und damit auch denjenigen gehört, die das Kapital in den Schiffsfonds eingebracht haben. Jeweils im Verhältnis zu der Größe der Anteil werden die Ausschüttungen aus den Betriebsüberschüssen an die einzelnen Teilhaber vorgenommen. Endet die Laufzeit des Schiffsfonds, so wird das Schiff verkauft- und die Erlöse werden wiederum gemäß Anteilsgröße an die Anteilseigner ausbezahlt.
Langer Anlagehorizont: Vertragsdetails genau prüfen
Der Anlagezeitraum erstreckt sich bei Schiffsfonds in der Regel über 10 bis 25 Jahre. In dieser Zeit trägt der Investor die Chancen und Risiken der Anlage. Ein Anspruch auf Kapitalverzinsung besteht bei Schiffsfonds nicht. Attraktive Renditen sind ebenso möglich wie ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die meisten Verträge regeln, dass Fonds-Anteilseigner keinen Einfluss auf die unternehmerischen Entscheidungen ausüben können.
Einen Schiffsfonds kann unterdessen jeder auflegen – bestimmte gesetzliche Vorgaben bestehen diesbezüglich nicht. Insofern ist es umso wichtiger, die Details der Geldanlage genau zu prüfen. Beteiligungsansprüche und Rechte der Anleger sind im Gesellschaftsvertrag festgehalten. Darüber hinaus gibt es einen Emissionsprospekt, der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft wird und als verbindlich gilt.
Risiken von Schiffsfonds
Das Risiko von Schiffsfonds ist verhältnismäßig hoch. Deshalb sollte stets nur ein geringer Anteil des Anlageportfolios über einen Schiffsfonds abgedeckt werden. Generell sollten nur Gelder investiert werden, auf welche man notfalls auch verzichten kann. Unter Umständen ist es sogar möglich, dass die Anleger in die Haftung treten – beispielsweise dann, wenn aus dem Schiffsfonds Rückzahlungen des Kapitals erfolgen, und dabei die Haftungssumme unterschritten wird. Dann haftet der Anleger möglicherweise im Falle einer Insolvenz von Dritten. Eine möglichst niedrige Haftungssumme ist bei Schiffsfonds deshalb zu empfehlen.
Die Globalisierung macht es möglich: Immer mehr Güter werden rund um die Welt verschifft. Die Gewinner sind neben den Werften, die die Schiffe herstellen, auch diejenigen, die mit ihrem Kapital den Bau der Schiffe ermöglicht haben. In Form einer Schiffsbeteiligung kann dies eigentlich jeder Anleger, sofern er wie bei einer Festgeldanlage ein paar Jahre auf die Anlagesumme verzichten kann.
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