Riester-Rente

Die Riester Rente ist eine gute Möglichkeit, um privat für das Alter vorzusorgen. Dass die gesetzliche Rente für den Erhalt des gewohnten Lebensstandards im Alter nicht ausreichen wird, dürfte mittlerweile jedem klar geworden sein. Je früher man sich um den Aufbau einer privaten Altersvorsorge bemüht, umso besser stehen die Chancen für eine sichere finanzielle Absicherung im Rentenalter. Mit der Riester Rente profitieren Sparer noch zusätzlich von der staatlichen Förderung.

Formen der Riester Rente und ihre Sicherheit

Die Riester Rente gibt es in verschiedenen Varianten. Sie kann sowohl als klassische oder fondsgebundene Rentenversicherung, als auch als Bank- oder Fondssparplan abgeschlossen werden. Auch die Möglichkeit zur Eigenheimfinanzierung mit Hilfe des Wohn-Riester-Programms kann genutzt werden.

Für alle Riester-Verträge gilt: Es besteht eine Garantie auf die Auszahlung des angesparten Vermögens inklusive der staatlichen Zulagen bei Eintritt ins Rentenalter – ganz unabhängig davon, für welche Variante man sich entschieden hat. In Zeiten eines finanziellen Engpasses kann die Riester Rente auch beitragsfrei gestellt werden – und im Falle einer Arbeitslosigkeit wird die Riester Rente auch nicht, wie andere Vorsorgeprodukte, zum anrechenbaren Vermögen gezählt. Sie ist außerdem pfändungsfrei.

Wer ist förderberechtigt – und welche Zulagen werden bezahlt?

Für die Riester Rente kann sich jeder entscheiden, der rentenversicherungspflichtig oder als Beamter beschäftigt ist. Auch Ehepartner können über einen Zulagenvertrag die Riester-Förderung erhalten, sofern der Ehepartner einen entsprechenden Riester Vertrag abgeschlossen hat. Die staatlichen Zulagen belaufen sich auf 154 Euro jährlich für den Riester-Sparer, sowie 185 Euro Kinderzulage für jedes Kindergeld berechtigte Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Förderung sogar 300 Euro jährlich. Die Förderung wird ausbezahlt, wenn mindestens 4 Prozent des Bruttovorjahreseinkommens in die Riester Rente geflossen sind. Der Maximalbetrag liegt jedoch bei 2.100 Euro pro Jahr. Wer arbeitslos ist, sich in Elternzeit befindet oder Erwerbsminderungsrente bezieht, muss lediglich den Sockelbetrag von 60 Euro jährlich aufwenden, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen.

Die getätigten Einzahlungen können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings ist die Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig. Dann jedoch gilt in der Regel ein geringerer Steuersatz als zu Erwerbszeiten.

Auszahlung der Riester-Rente

Generell kommt die Riester Rente als lebenslange Zusatzrente zur Auszahlung. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, sich bis zu 30 Prozent des Vermögens bei Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Nach Abzug des Einmalbetrages wird die Rente neu berechnet und reduziert sich entsprechend.

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