Rürup-Rente

Die Rürup Rente ist eine staatlich geförderte, private Altersvorsorge, die für Selbstständige und Freiberufler als Pendant zur Riester Rente geschaffen wurde.

Rürup Rente: Klassische Rentenversicherung oder fondsgebundene Variante

Die Rürup Rente kann sowohl als klassische oder als fondsgebundene Variante abgeschlossen werden. Zudem gibt es vereinzelt auch Rürup-Fondssparpläne auf dem Markt – unter anderem von den Fondsgesellschaften Deka und DWS.

Die klassische Rürup Rentenversicherung geht mit einer hohen Planungssicherheit einher: Schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages weiß der Anleger, welche Höhe seine garantierte Rente später einmal betragen wird. Hinzu kommt noch die variable Überschussbeteiligung, die die Rendite zusätzlich erhöhen kann.

Bei der fondsgebundenen Rürup Rentenversicherung partizipiert der Anleger unmittelbar an der Entwicklung der Fonds. Er trägt das Anlagerisiko selbst, und muss demnach auch Verluste einkalkulieren. Mittlerweile sind jedoch auch fondsgebundene Rürup Rentenversicherungen mit Beitragsgarantie auf dem Markt – dann wird zumindest die Auszahlung der angesparten Beiträge zu Rentenbeginn garantiert. Ansonsten ist ein Kapitalerhalt bei schlecht laufenden Fonds nicht gewährleistet, wie dies etwa bei der Riester Rente der Fall ist.

Auszahlungsbedingungen und staatliche Förderung

Die Rürup Rente kommt als lebenslange Rente zur Auszahlung. Eine Kapitalauszahlung bei Eintritt in das Rentenalter ist nicht vorgesehen. Die Rentenzahlung beginnt frühestens mit Beginn des 60. Lebensjahres. Eine Vererbung oder Übertragung der Rürup Rente ist nicht möglich.

Seit 2010 ist die Rürup Rente vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert – nur zertifizierte Produkte unterliegen demnach der staatlichen Förderung. Die staatliche Unterstützung der privaten Altersvorsorge im Rahmen der Rürup Rente beläuft sich auf steuerliche Vorteile, die dem Anleger eingeräumt werden. Die Beiträge können von der Steuer abgesetzt werden, sodass die Steuerlast des Einzahlers gemindert werden kann.

Beitragsfreistellung und Anbieterwechsel

Kommt es im Laufe der Ansparphase zu finanziellen Engpässen, so kann die Rürup Rente eine Zeit lang beitragsfrei gestellt werden. Unter Umständen können die Einzahlungen jedoch dann verloren sein – es ist deshalb unbedingt empfehlenswert zu prüfen, wie viele Beiträge einbezahlt werden müssen, um auch bei einer möglichen Beitragsfreistellung einen Anspruch auf die spätere Rente zu haben. Eine vorzeitige Rückzahlung des Guthabens ist generell ausgeschlossen.
Der Wechsel des Anbieters der Rürup Rente ist generell möglich – muss jedoch entsprechend im Vertrag festgehalten sein. Bevor die Rürup Rente abgeschlossen wird, sollte auf diesen Punkt im Vertrag geachtet werden.

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